Ratifikation des Haager Zustellungsübereinkommens 1965
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Österreich ratifiziert das Haager Zustellungsübereinkommen von 1965, das einheitliche Regeln für die grenzüberschreitende Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Dokumenten in Zivil‑ und Handelssachen schafft.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die zentrale Behörde des Empfängerstaates führt die Zustellung entweder nach dem nationalen Recht oder nach einer vom Anfragenden gewünschten Form durch, sofern diese nicht unvereinbar ist.
Ein Richter darf ein Verfahren nur dann aussetzen, wenn er sicherstellt, dass die Zustellung dem Beklagten rechtzeitig und ordnungsgemäß zugegangen ist.
Der Beklagte kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn er ohne eigenes Verschulden nicht von der Zustellung Kenntnis erhalten hat.
Jeder Vertragsstaat muss eine zentrale Behörde benennen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Zustellungsersuchen zuständig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.