Österreichisch‑Jüdisches Kulturerbegesetz – jährliche Bundeszuwendung für jüdische Kultur und Gemeinschaft
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Das ÖJKG legt fest, dass der Bund jährlich vier Millionen Euro an die Israelitische Religionsgesellschaft zahlt, um jüdische Kulturstätten zu schützen, das Kulturerbe zu pflegen und den interreligiösen Dialog zu fördern. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise, ist an Berichtspflichten gebunden und kann bei fehlender Nachweisführung zurückgefordert werden.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Kunst
Religion
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Bund zahlt jährlich vier Millionen Euro an die Israelitische Religionsgesellschaft, um sechs zentrale Ziele zu unterstützen: Schutz von Einrichtungen, Erhalt des Kulturerbes, Aufrechterhaltung des Gemeindelebens, interreligiöser Dialog, Förderung der Jugend und gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Die Zuwendung wird in vier gleichen Teilbeträgen von je einer Million Euro am Ende von März, Juni, September und November ausbezahlt.
Bis zum 31. Mai jedes Jahres muss die Religionsgesellschaft einen geprüften Finanznachweis und einen Tätigkeitsbericht an das Bundeskanzleramt übermitteln.
Fehlt der Bericht oder ist er unvollständig, kann das Bundeskanzleramt die Rückzahlung der betreffenden Zuwendung fordern und künftige Teilzahlungen bis zur vollständigen Nachreichung aussetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.