Amtssitzgesetz – Stärkung Österreichs als internationaler Amtssitz‑ und Konferenzstandort
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Das Amtssitzgesetz stärkt Österreichs Rolle als Sitz internationaler Organisationen und Konferenzort, indem es Vorrechte, Befreiungen und ein Koordinationsgremium einführt und bestehende Gesetze anpasst.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
diplomatische Beziehungen
Internationale Beziehungen
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Das Amtssitzgesetz legt den rechtlichen Rahmen fest, um internationale Organisationen, sonstige internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen in Österreich anzusiedeln und deren Tätigkeit zu fördern.
Ein Koordinationsgremium im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird eingerichtet, dem Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kanzleramt, Finanzministerium, Digitalisierungs‑ und Wirtschaftsstandort‑Ministerium sowie der Stadt Wien angehören.
Der Bundesminister kann Lichtbildausweise für Personen ausstellen, die aufgrund völkerrechtlicher Verträge Vorrechte genießen; diese Ausweise gewähren das Aufenthaltsrecht in Österreich.
Internationale Organisationen, deren Angestellte und Konferenzteilnehmer erhalten Vorrechte wie Immunität, Steuer‑ und Zollebefreiungen sowie erleichterte Ein‑ und Ausreise, sofern dies im außenpolitischen Interesse Österreichs liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.