Gemeinsamer Rahmen für die Einsatzphase der ESA‑Träger Ariane, Vega und Sojus (Erklärung 2017)
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Die Erklärung von 2017 legt einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung der ESA‑Träger Ariane, Vega und Sojus fest, um Europas unabhängigen Zugang zum Weltraum zu sichern. Sie regelt Finanzierung, Haftung und den Verkauf von Startdiensten bis 2035.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Die Erklärung definiert den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der ESA‑Träger Ariane‑5, Ariane‑6, Vega (aktuell) und Vega‑C sowie des Sojus‑Trägers bis 2035.
Ein vorrangiges Ziel ist ein verlässlicher, eigenständiger und erschwinglicher Zugang Europas zum Weltraum, unterstützt durch europäische Industrie, eine operative Startbasis und industrielle Kapazitäten.
Die Finanzierung der CSG‑Startanlage wird von den Vertragsparteien gemeinschaftlich getragen; die Kosten werden im ESA‑Haushalt bereits berücksichtigt.
Ein Verkaufskontrollausschuss prüft Verkäufe von Startdiensten an Nicht‑ESA‑Mitglieder, um sicherzustellen, dass sie friedlichen Zwecken dienen; Frankreich garantiert die Durchsetzung seiner Entscheidungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.