Der Antrag ändert das Schwermetalle‑Protokoll, definiert neue Quellen, ersetzt technische Listen durch Leitlinien und führt flexible Übergangsfristen für neue Vertragsparteien ein.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Eine Partei kann bereits genehmigte ortsfeste Quellen, deren Bau vor Inkrafttreten des Protokolls begann, als nicht neu einstufen, sofern die Bauarbeiten innerhalb von fünf Jahren nach diesem Datum starten.
Die bisherigen Best‑Available‑Techniques‑Listen werden durch Leitlinien ersetzt, die von den Vertragsparteien auf einer Tagung des Exekutivorgans beschlossen wurden.
Für Staaten, die zwischen 2014 und 2019 dem Protokoll beitreten, können flexible Übergangsregelungen genutzt werden, um die besten Techniken und Grenzwerte für bestimmte Quellenkategorien schrittweise umzusetzen.
Parteien, die alternative Emissionsminderungsstrategien anwenden, müssen diese dokumentieren und begründen, warum bestimmte Grenzwerte technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.