Novelle des Patentanwaltsgesetzes – EU‑Konformität, neue Gesellschafter‑Regelungen & höhere Pauschalvergütung
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Patentanwaltsrecht: Es erweitert zulässige Gesellschafter, erhöht die Pauschalvergütung und ermöglicht Videokonferenzen bei Versammlungen. Gleichzeitig wird die Unabhängigkeit der Patentanwälte durch strengere Kapital‑ und Führungsregeln geschützt.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Der Antrag erweitert die Angaben, die bei der Anmeldung einer Patentanwalts‑Gesellschaft gemacht werden müssen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen der §§ 21a, 29a und 29d erfüllt sind.
Der Vorstand kann die Eintragung einer Gesellschaft in die Liste verweigern oder streichen, wenn die Voraussetzungen der §§ 21a, 29a oder 29d nicht mehr erfüllt sind.
Patentanwalts‑Gesellschaften unterliegen ebenfalls den Disziplinarbestimmungen für Patentanwälte; die im § 48 Abs. 1 genannten Strafen können gegen die Gesellschaften verhängt werden.
Der erforderliche Kanzleisitz wird von Österreich auf jeden Vertragsstaat des EWR sowie die Schweiz ausgeweitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.