Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Berufsreglementierungen
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Das Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2018/958 um und verpflichtet die zuständigen Bundesminister*innen, vor jeder neuen oder geänderten berufsrechtlichen Regelung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Das Gesetz führt eine verpflichtende Verhältnismäßigkeitsprüfung ein, die vor jeder neuen oder geänderten berufsrechtlichen Regelung durchgeführt werden muss.
Gegenstand des Gesetzes sind alle Rechtsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.
Die Prüfung muss die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) und der Nichtdiskriminierung erfüllen.
Zuständige Organe sind die jeweiligen Bundesminister*innen bzw. die Bundesregierung; weitere ermächtigte Organe (z. B. Kammern) müssen die Prüfung ebenfalls durchführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.