Änderung des Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetzes 2014
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert Begriffe, erweitert den Geltungsbereich privater Hochschulen, reduziert die Größe von Vertretungen, führt barrierefreie Kommunikationsstandards und neue Funktionsgebühren ein. Es legt Übergangs‑ und Inkrafttretensdaten fest (1. Juli 2021 – 30. Juni 2022).
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Bezeichnungen „Homepage“ werden durch das modernere Wort „Website“ ersetzt, um die digitale Kommunikation zu vereinheitlichen.
Vor dem Wort „Privatuniversität“ wird die Wortfolge „Privathochschule oder“ eingefügt, sodass beide privaten Bildungseinrichtungen ausdrücklich genannt werden.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter wird von vier auf drei reduziert, was die Größe der Gremien verkleinert.
Für Sitzungen werden Mindestkriterien für die Nutzung barrierefreier elektronischer Kommunikation festgelegt (z. B. sichere Identifizierung, technische Problemlösungen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.