Beendigung des Österreich‑Slowakei Investitionsschutzabkommens (2021)
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Österreich und die Slowakei haben 2021 ein Beendigungsabkommen geschlossen, das das alte Investitionsschutzabkommen mit der Tschechisch‑Slowakischen Föderativen Republik aufhebt. Das Abkommen setzt das EuGH‑Urteil (Achmea‑Fall) um, indem es die Investor‑Staat‑Schiedsgerichtsbarkeit für unzulässig erklärt und die Schutzklausel für bereits getätigte Investitionen abschafft.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das alte Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und der Tschechisch‑Slowakischen Föderativen Republik wird durch das neue Beendigungsabkommen aufgehoben.
Die Klausel zur Investor‑Staat‑Schiedsgerichtsbarkeit (Artikel 8) wird als unvereinbar mit dem EU‑Recht erklärt und verliert damit ihre Rechtskraft.
Die sogenannte Sunset‑Klausel (Artikel 11 Abs. 3), die Investitionen nach Vertragsende für zehn Jahre schützt, wird aufgehoben – sie hat nach Inkrafttreten des Beendigungsabkommens keine Wirkung mehr.
Bereits abgeschlossene Schiedsverfahren bleiben von der Beendigung unberührt und werden nicht wiederaufgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.