Änderung des Bundesstraßen‑Mautgesetzes: neue Ministerbezeichnung & höhere Mautrabatte für emissionsfreie Fahrzeuge
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Das Bundesstraßen‑Mautgesetz wird geändert: Das zuständige Ministerium wird umbenannt, die Mauttarife für Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge erhalten einen höheren Rabatt (bis zu 75 % unter dem Höchsttarif) und das Gesetz tritt 2021 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums wird von "Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie" zu "Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie" geändert – das betrifft zahlreiche Paragraphen im gesamten Gesetz.
Für Fahrzeuge mit reinem Elektro‑ oder Wasserstoffantrieb wird die zulässige Tarifspreizung von maximal 50 % auf maximal 75 % unter dem höchsten Tarif für EURO‑Emissionsklassen erhöht.
Ein neuer Absatz (§ 33 Abs. 16) legt fest, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft treten (voraussichtlich 2021).
Der Text wird sprachlich gender‑neutral formuliert: Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.