Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur – Haftung & Wiedergutmachung bei GVO
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Das Nagoya/Kuala Lumpur Zusatzprotokoll ergänzt das Cartagena‑Protokoll, indem es internationale Haftungs‑ und Wiedergutmachungsregeln für Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen festlegt.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll legt das Ziel fest, durch internationale Haftungs‑ und Wiedergutmachungsregeln die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit zu schützen.
„Schaden“ wird definiert als messbare oder beobachtbare nachteilige Wirkung auf die biologische Vielfalt und die Gesundheit.
Im Schadensfall muss der Betreiber die Behörde informieren, den Schaden bewerten und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Ausnahmen wie höhere Gewalt oder Krieg können im nationalen Recht vorgesehen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.