Sicherheits‑ und Service‑Verbesserungen für Gerichte
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Sicherheit von Justizpersonal durch neue Sicherheitsbeauftragte, zentrale Anlaufstellen und Datenverarbeitungsregeln sowie verbessert den Bürgerservice mit erweiterten Servicecentern.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Gesetz
Gerichtswesen
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der Minister für Justiz legt in einer Sicherheitsrichtlinie verbindliche Standards für Gerichtsgebäude fest.
Jede Dienststelle muss eine geeignete Person als Sicherheitsbeauftragte/n bestellen, die Beratung, Dokumentation und Schulungen zum Schutz übernimmt.
In jedem Bundesland wird mindestens eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Bedrohungen sammelt, analysiert und an Sicherheitsbehörden weiterleitet.
Justizbehörden dürfen personenbezogene Daten zu Angreifern verarbeiten; die Aufbewahrung ist auf fünf Jahre begrenzt, kann aber einmalig um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.