Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) modernisiert die österreichische Exekutionsordnung, führt den Verwalter als zentrale Verwaltungsfigur ein, regelt Zuständigkeiten bei der Vollstreckung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, stärkt den Opferschutz durch einstweilige Verfügungen und legt neue Gebühren‑ und Entlohnungssysteme fest. Inkrafttreten: 01.07.2021.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein Exekutionstitel ist Voraussetzung für jede gerichtliche Vollstreckung von Geldforderungen, Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen.
Die sachliche Zuständigkeit für die Vollstreckung von beweglichem Vermögen liegt bei den Bezirksgerichten, die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gerichtsstand des Schuldners oder dem Ort des Vermögens.
Mehrere Exekutionsverfahren, die dasselbe Vermögen betreffen, müssen miteinander verbunden werden, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden.
Ein Verwalter wird bestellt, wenn das Gericht dies für nötig hält; er muss unabhängig von Schuldner und Gläubiger sein und erhält eine gestaffelte Vergütung nach dem verwerteten Betrag.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.