Düngemittelgesetz 2021 – Regelungen für Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Kontrolle von Düngeprodukten
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Das Düngemittelgesetz 2021 regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Kontrolle von Düngeprodukten, um Mensch, Tier, Boden und Umwelt zu schützen und den EU‑Binnenmarkt zu öffnen.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Gesetz
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Düngeprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie einem zugelassenen Typ entsprechen, durch Bescheid genehmigt sind oder eine EU‑Konformitätserklärung besitzen.
Unternehmer müssen die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherstellen und bei Risiken unverzüglich Korrektur‑ oder Rückrufmaßnahmen einleiten.
Schadstoffe, die Boden, Mensch, Tier oder Umwelt gefährden, dürfen in Düngeprodukten nicht enthalten sein; Grenzwerte werden per Verordnung festgelegt.
Kennzeichnung muss Name und Anschrift des Herstellers, Typenbezeichnung, Nährstoffgehalte und Anwendungshinweise enthalten; bei Wirtschaftsdüngern entfällt die Pflicht, wenn sie nur intern weitergegeben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.