Umsetzung der EU‑Staatsanwaltschaft und Anpassung nationaler Strafgesetze (StrEU‑AG 2021)
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Das Strafrechtliche EU‑Anpassungsgesetz 2021 führt ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft ein, ändert das Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das EU‑Justizzusammenarbeitsgesetz, das Auslieferungs‑ und Rechtshilfegesetz, das Finanzstrafgesetz sowie das Strafgesetzbuch. Ziel ist die einheitliche Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der EU und die klare Zuordnung von Zuständigkeiten zwischen nationalen Behörden und der EUStA.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Gesetz
Strafrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
Das neue Bundesgesetz (EUStA‑DG) legt fest, dass die EUStA für die Aufklärung von PIF‑Straftaten zuständig ist und im gesamten Bundesgebiet die Leitung, Beendigung und Anklageerhebung übernimmt.
Das Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz wird um die Regelungen für delegierte europäische Staatsanwält*innen ergänzt, die während ihrer Tätigkeit beurlaubt werden und ihre Sozialversicherungsbeiträge vom Dienstgeber weiterzahlen lassen.
Das EU‑JZG wird um neue Bestimmungen zu Vernehmung, bedingter Übergabe und Durchlieferung von Unionsbürger*innen erweitert, um Diskriminierung zu vermeiden und den Ermessensspielraum der Gerichte zu stärken.
Das Auslieferungs‑ und Rechtshilfegesetz wird dahingehend geändert, dass mehrere Auslieferungsersuche im Spezialitätsverhältnis gemeinsam geführt werden müssen und die Information an das Heimat‑Mitgliedstaat über alle relevanten Umstände erfolgen muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.