Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021‑2024 und BFG 2021
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Bundesfinanzrahmengesetz 2021‑2024 und das Bundesfinanzgesetz 2021, aktualisiert die Haushalts‑ und Finanzrahmentabellen und richtet einen COVID‑19‑Krisenfonds von bis zu 4 000 Mio. € ein.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Gesetz
Gesundheit
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Tabellen in § 1 und § 2 des BFRG werden neu strukturiert und enthalten aktualisierte Einnahmen‑ und Ausgabenwerte für das Haushaltsjahr 2021 bis 2024.
Ein COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds wird eingerichtet, der bis zu 4 000 Mio. € für Zuschüsse an die COFAG bereitstellt.
Die Obergrenze für die Rubrik 0,1 wird von 1 500 Mio. € auf 5 000 Mio. € erhöht, um zusätzliche Mittel für EU‑Resilienz‑Facility‑Projekte zu ermöglichen.
Neue Unter‑Rubriken (z. B. Unter‑Rubrik 21 für Arbeit) werden eingeführt, um die Aufschlüsselung der Ausgaben nach Bereichen zu verfeinern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.