Erweiterte Transparenz‑ und Durchsetzungsregelungen für islamische Religionsgesellschaften
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Bekenntnisgemeinschaften‑Gesetz und das Islamgesetz, um mehr Transparenz und Kontrolle über islamische Religionsgesellschaften zu schaffen, indem neue Melde‑ und Durchsetzungsregeln eingeführt werden.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Religion
Schwerpunkte
Der Antrag führt eine neue Koordinationsbestimmung ein, die alle betroffenen Bundesminister verpflichtet, den Kultusminister zu informieren und anzuhören, wenn deren Zuständigkeit die Rechte von Kirchen oder Religionsgesellschaften berührt.
Eine neue Unterpunkt‑Regelung (Z 2a) erlaubt das sofortige Aufheben der Rechtspersönlichkeit einer Einrichtung, wenn ein Versagungsgrund vorliegt und ein unverzüglicher Eingriff zum Schutz wichtiger Interessen nötig ist.
Der Bundeskanzler kann die Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde aufheben, wenn ein Versagungsgrund besteht und die Gemeinde den Missstand nicht unverzüglich behebt.
Religionsgesellschaften müssen künftig Finanzunterlagen und eine vollständige Aufstellung aller ihrer Einrichtungen sowie aller Funktionsträger (inkl. religiöser) vorlegen, um die Einhaltung des Inlandsfinanzierungsgebots zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.