Harmonisierung der Einsatzbesoldung und Einführung von Miliz‑Prämien
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz harmonisiert die Einsatzbesoldung im Heeresgebührengesetz, führt ein einheitliches Einsatzmonatsgeld ein und schafft neue Freiwilligen‑ sowie Kaderausbildungsprämien. Gleichzeitig werden Regelungen im Heeresdisziplinargesetz angepasst, um die neuen Vergütungen zu berücksichtigen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Einkommen
Verteidigung
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Ein einheitliches Einsatzmonatsgeld wird eingeführt, das je nach Dienstgradgruppe (Rekruten/Chargen, Unteroffiziere, Offiziere) unterschiedlich hoch ist.
Eine Freiwilligenprämie von 14,86 % des Bezugsansatzes wird für Soldaten gezahlt, die sich bis zum dritten Monat des Grundwehrdienstes freiwillig zu Milizübungen melden.
Eine Kaderausbildungsprämie von 7,43 % des Bezugsansatzes wird für Soldaten gezahlt, die während des Grundwehrdienstes eine vorbereitende Milizkaderausbildung absolvieren.
Die Milizprämie entfällt während der Heranziehung zu einem Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a‑c WG 2001 oder dessen unmittelbarer Vorbereitung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.