Europarats‑Übereinkommen für sichere und einladende Sportveranstaltungen
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Das Europarats‑Übereinkommen von 2016 legt fest, dass alle Unterzeichnerstaaten ein sicheres, geschütztes und einladendes Umfeld bei Fußball‑ und anderen Sportveranstaltungen schaffen müssen. Es fordert koordinierte nationale Strukturen, klare Sicherheits‑ und Service‑Maßnahmen in Stadien und im öffentlichen Raum sowie internationale Zusammenarbeit über nationale Informationsstellen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Andere
Sport
Europäische Union
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ein integrierter, stellenübergreifender Ansatz soll Sicherheit, Schutz und Service bei Sportveranstaltungen gleichzeitig verbessern.
Die Mitgliedstaaten bauen nationale und lokale Koordinierungsstrukturen auf, um Risiken zu bewerten und Maßnahmen abzustimmen.
Stadien müssen über sichere Infrastruktur, barrierefreie Einrichtungen und klare Abläufe für Polizei, Rettungsdienste und andere Partner verfügen.
Im öffentlichen Raum (z. B. An- und Abreisewege) sind ebenfalls Risikoanalysen und präventive Maßnahmen zu treffen.
Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
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