Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz (SNG) – Neuorganisation des Verfassungsschutzes
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz reorganisiert den österreichischen Verfassungsschutz, teilt ihn in Staatsschutz und Nachrichtendienst, führt neue Befugnisse wie Fallkonferenzen und Gefährderansprache ein und schafft eine unabhängige Kontrollkommission. Inkrafttreten: 1. Dezember 2021.
2/3 MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Strafrecht
Verfassung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Das Gesetz wird in "Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz (SNG)" umbenannt und schafft die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst als zentrale Organisationseinheit.
Der Direktor kann speziell geschulte Bedienstete ermächtigen, Personen beim Betreten oder Verlassen von Direktionsgebäuden zu durchsuchen, inklusive Kleidung und mitgeführter Gegenstände.
Ein neues Instrument – die Fallkonferenz Staatsschutz – wird eingeführt, um im Einzelfall Maßnahmen mit Behörden, Bildungseinrichtungen und sozialen Diensten zu koordinieren.
Durch die §§ 8a und 8b wird die Gefährderansprache und eine Meldeverpflichtung eingeführt, die Personen verpflichten kann, sich zu melden oder Belehrungen zu erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.