Umsetzung der EU‑Maut‑Richtlinie 2019/520 in Österreich
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Die Novelle passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz an die EU‑EETS‑Richtlinie an: Sie regelt die Registrierung von Maut‑Dienstleistern, führt eine nationale Kontaktstelle für automatisierten Datenaustausch ein und ermöglicht grenzüberschreitende Ersatzmaut‑Aufforderungen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Informatik
Straßenverkehr
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Registrierung von Anbietern des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) ist künftig Pflicht für Unternehmen mit Sitz in Österreich, sofern sie nicht bereits in einem anderen EU‑Staat registriert sind.
Ein zentrales Register wird im Internet geführt, das die registrierten EETS‑Anbieter und die Ergebnisse von Audits enthält.
Streitigkeiten zwischen Mautgläubiger und EETS‑Anbietern können über die Schienen‑Control GmbH als Vermittlungsstelle beigelegt werden.
Benannte Stellen können zur Bewertung der Konformität von Interoperabilitätskomponenten benannt werden, wenn sie über ein gültiges Akkreditierungszertifikat verfügen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.