Novelle 2021 – Telearbeit, Aufwandsentschädigung und Ausschreibungsreform im Bundesdienst
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Die Novelle regelt Telearbeit für Beamte und Vertragsbedienstete, definiert Homeoffice, legt technische Ausstattungs‑ und Aufwandsentschädigungsregeln fest und schränkt das Betretungsrecht von Arbeitsinspektoren ein.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Gesundheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Telearbeit kann für Beamte und Vertragsbedienstete angeordnet werden, wenn sie nachweislich gute Arbeitsergebnisse erzielen, kontrollierbar sind und Datenschutz‑ sowie Verschwiegenheitspflichten einhalten.
Der Bund stellt die notwendige technische Ausstattung (IT‑Hardware, Software, ggf. Diensthandy) zur Verfügung; bei Bedarf kann im Einvernehmen mit dem Beschäftigten davon abgewichen werden.
Für abweichende technische Ausstattung erhalten Beschäftigte eine Aufwandsentschädigung von 1 € pro Telearbeitstag (ca. 3,06 Mio € jährlich).
Die Anordnung von Telearbeit kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder die Zustimmung zurückgezogen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.