Modernisierung des Luftfahrtgesetzes – Drohnen, Hindernisse & Sicherheitsdaten
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Das Luftfahrtgesetz wird umfassend modernisiert: neue Regeln für Erprobungsflüge, unbemannte Luftfahrzeuge, ein zentrales Hindernis‑Register, strengere Fluggenehmigungen und eine Datenplattform für Zuverlässigkeitsprüfungen. Inkrafttreten am 1. August 2021.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
Der Begriff "Erprobungsbereiche" wird zu "Erprobungsflügen" geändert; § 7 definiert nun klar, dass Erprobungsflüge zulässige Testflüge sind, die ohne vollständige Zulassung des Luftfahrzeugs durchgeführt werden dürfen.
Neue Definitionen für unbemannte Luftfahrzeuge der Klassen 1 und 2 werden eingeführt, inklusive Vorgaben zu Sichtverbindung, Lärmbelästigung und zulässigen Einsatzbereichen.
Ein zentrales Luftfahrthindernisregister wird geschaffen (§ 96b‑d). Es erfasst Hindernisse, Objekte in Flughafen‑Umgebung und Luftfahrtkarten; die Daten stehen Behörden und der Austro Control GmbH zur Verfügung.
Die Fluggenehmigung (Permit‑to‑Fly) wird neu geregelt: Sie ist nur für Zivilluftfahrzeuge zulässig, die verkehrssicher sind und eine Versicherung nach § 164 bzw. Verordnung (EG) Nr. 785/2004 besitzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.