Novelle des Flughafenentgeltegesetzes – Standort‑ und Lärmschutz, Nutzerbeteiligung & COVID‑19‑Sonderregelung
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Flughafenentgeltegesetz, um den Standort und Lärmschutz stärker zu berücksichtigen, führt neue Differenzierungsregeln ein, erweitert das Genehmigungsverfahren um Nutzerrechte und legt eine befristete Sonderregelung für COVID‑19 fest.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Umwelt
Gesundheit
Luftverkehr
Schwerpunkte
Der Begriff „Umweltschutz“ wird um den Standort erweitert, sodass Differenzierungen der Flughafenentgelte nun auch standortbezogene Gründe zulassen.
Ein neuer § 4a verpflichtet das Flughafenleitungsorgan, Entgelte nach Lärmschutzkriterien zu differenzieren und dafür Lärmzertifikate oder Messdaten zu nutzen.
Die Flughafenentgeltregelung muss künftig sowohl den Vorgaben aus § 4 als auch aus dem neuen § 4a entsprechen.
Entscheidungen der Behörde im Genehmigungsverfahren müssen veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.