Einführung einer Once‑Only‑Plattform zur Reduktion von Doppelmeldungen
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz führt das Once‑Only‑Prinzip ein, baut eine zentrale Datenbank und einen Register‑ und Systemverbund auf und beauftragt die Bundesrechenzentrum GmbH mit deren Betrieb, um Doppelmeldungen von Unternehmen zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert die Errichtung einer Once‑Only‑Plattform, die aus einer Informationsverpflichtungsdatenbank und einem Register‑ und Systemverbund besteht.
Die Once‑Only‑Plattform dient als technische Infrastruktur für den behördenübergreifenden Austausch von strukturierten elektronischen Informationen.
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform beauftragt und übernimmt als Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtlichen Pflichten.
Ministerien müssen neue oder geänderte Informationspflichten in die Datenbank melden; bei Gesetzesentwürfen ist zu prüfen, ob bereits vorhandene Daten genutzt werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.