Einführung von Universitäts‑ und Hochschullehrgängen sowie Reformen im Hochschulrecht
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt Reformen für Universitäten, Fach‑ und Privathochschulen: Es führt neue Lehrgangsformen (Universitäts‑ und Hochschullehrgänge) mit verkürzten Studienzeiten ein, definiert zusätzliche akademische Grade und stärkt die Qualitätssicherung. Gleichzeitig werden Kooperationsregeln, Gebührenregelungen und Geschlechterquoten neu geregelt.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Gesundheit
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Universitäten dürfen nun Universitätslehrgänge einrichten, die als außerordentliche Bachelor‑ (180 ECTS) und Masterstudien (120 ECTS) gleichwertig zu regulären Studien sind.
Fachhochschulen können jetzt Hochschullehrgänge anbieten, die ebenfalls als außerordentliche Bachelor‑ und Masterstudien gelten und bei denen ein Lehrgangsbeitrag vom Rektorat festgelegt wird.
Neue akademische Grade werden eingeführt: BA (CE), BSc (CE), BPr für Bachelor‑ und MA (CE), MSc (CE), MPr, MBA, EMBA, LL.M. für Master‑Lehrgänge.
Ein neues Qualitäts‑ und Prüfungs‑Framework für Lehrgänge zur Weiterbildung wird eingeführt; die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria führt die Überprüfungen durch.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.