Das Gesetz erweitert die Führerscheinklasse B für leichte Elektro‑ und Hybridfahrzeuge, senkt die Schwelle für besonders gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und verschärft die Sanktionen – höhere Geldstrafen, längere Entzugsfristen und verpflichtende Nachschulungen sowie ärztliche Gutachten.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Erweiterung der Klasse B für leichte Elektro‑ und Hybridfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4 250 kg, wenn das zusätzliche Gewicht ausschließlich vom Antriebssystem stammt.
Verschärfung der Sanktionen bei besonders gefährlichen Verkehrsverstößen: höhere Geldstrafen, längere Entzugsfristen (mindestens ein Monat bzw. drei Monate) und verpflichtende Nachschulung sowie amtsärztliche und verkehrspsychologische Gutachten bei Wiederholung innerhalb von vier Jahren.
Die Schwelle für „besonders gefährliche Verhältnisse“ bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird von 90 km/h innerorts/100 km/h außerorts auf 80 km/h innerorts/90 km/h außerorts gesenkt.
Der Beobachtungszeitraum, nach dem ein Wiederholungsdelikt als Erstdelikt gilt, wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.