Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) stärkt die Rechte von Konsumenten bei Waren und digitalen Leistungen, führt klare Gewährleistungsfristen, eine Aktualisierungspflicht und ein erweitertes Rückgriffsrecht ein.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz gilt für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die den Kauf von Waren oder die Bereitstellung digitaler Leistungen betreffen.
Begriffsbestimmungen fassen digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen und Waren mit digitalen Elementen zusammen.
Der Unternehmer muss garantieren, dass die gelieferte Ware bzw. digitale Leistung mangelfrei ist und den vertraglich vereinbarten sowie objektiv erforderlichen Eigenschaften entspricht.
Unternehmer haben eine Aktualisierungspflicht für digitale Elemente und digitale Leistungen; bei Nicht‑Bereitstellung kann der Verbraucher Gewährleistungsrechte geltend machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.