Änderung des Kartell‑ und Wettbewerbsgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2019/1
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Das KaWeRÄG‑2021 passt das Kartell‑ und Wettbewerbsgesetz an die EU‑Richtlinie 2019/1 an, führt neue Kriterien für Marktbeherrschung ein, schafft eine Ausnahme für umweltfreundliche Kooperationen und regelt grenzüberschreitende Zustellung sowie Geld‑ und Zwangsgelder.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber erweitert die Kriterien für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung um Intermediationsmacht, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und Netzwerkeffekte.
Ein neuer § 4a definiert die relative Marktmacht als eigenständigen Tatbestand, auch für digitale Plattformen, wenn Unternehmen auf Geschäftsbeziehungen angewiesen sind.
Eine neue Ausnahme erlaubt Kooperationen, die zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beitragen, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 erfüllt sind.
§ 28a schafft ein Feststellungsverfahren für die Marktbeherrschung auf mehrseitigen digitalen Märkten, das bei berechtigtem Interesse von Behörden beantragt werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.