Novelle des Handelsstatistischen Gesetzes 1995 – Elektronische Meldungen & EU‑Anpassungen
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Handelsstatistische Gesetz 1995 an die EU‑Verordnung 2019/2152 an, führt elektronische Meldungen ein, aktualisiert Ministerbezeichnungen und erhöht die Geldstrafe für Verstöße.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Statistik
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der erste Satz von § 1 Abs. 1 wird gekürzt, indem die Formulierung „im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs“ entfällt.
Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ zu „Bundesminister bzw. Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ geändert.
Der Begriff „Besondere Waren oder Warenbewegungen“ wird zu „Bestimmte Waren oder Warenbewegungen“ geändert und verweist nun auf die EU‑Verordnung 2019/2152.
Die handelsstatistische Anmeldung muss künftig elektronisch erfolgen; das Formular wird durch eine digitale Meldung ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.