Digitalisierungsstrategie – Fehlende Gesamtplanung und Handlungsbedarf
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Rechnungshof stellt fest, dass Österreich zwar zahlreiche E‑Government‑Anwendungen betreibt, jedoch keine übergreifende Digitalisierungsstrategie mit klaren Prioritäten, Zuständigkeiten und Ressourcenplanung existiert. Er empfiehlt dem Bundesministerium für Digitalisierung, sofort einen Projektplan zu erstellen, die Koordination zu stärken und EU‑Vorgaben bis 2020 umzusetzen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Bericht
Informatik
Haushaltskontrolle
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Es fehlt eine einheitliche Digitalisierungsstrategie; die bisherige DIGITAL ROADMAP AUSTRIA enthält zahlreiche Maßnahmen, jedoch ohne Priorisierung, Zeitplan oder klare Zuständigkeiten.
Die Verantwortung für die Entwicklung und Koordination der Strategie sollte eindeutig beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort liegen, unterstützt von der Chief‑Digital‑Officer‑Task‑Force.
Eine zentrale Übersicht aller E‑Government‑Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden ist notwendig, um Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Koordination zu verbessern.
Die EU‑Vorgaben zum elektronischen Verkehr, zur eIDAS‑Identifizierung und zum Single Digital Gateway müssen bis spätestens 2020 umgesetzt werden; ein Monitoring‑System soll die Umsetzung in den Ressorts prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.