Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für die Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen bereitstellte, um Betreuungspflichten während der Pandemie zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung zu nehmen, wenn Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber*innen erhalten für das während der SBZ fortgezahlte Entgelt einen Erstattungsanspruch beim Bund, gedeckelt an der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.
- Die Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen galt von 01.01.2020 bis 30.06.2022 und ermöglichte Freistellung bei körpernahen Tätigkeiten sowie bei fehlendem Impfschutz.
- Arbeitgeber*innen konnten das fortgezahlte Entgelt für schwangere Beschäftigte über die Krankenversicherungsträger (ÖGK, BVAEB) erstattet bekommen; der Bund trug die Kosten.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.