Rechnungsprüfungsbericht zur Bundesbeschaffung GmbH – Analyse von Organisation, Wirtschaftlichkeit und Compliance
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte von November 2021 bis Juni 2022 die Bundesbeschaffung GmbH. Trotz hoher Überschüsse und wachsender Umsätze wurden Defizite in Governance, Dokumentation, Einsparungsberechnung und Risiko‑Management festgestellt.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2021 Außer Kraft ab 30.06.2022
- Die BBG muss ihre Entscheidungsdokumentation verbessern: Beschlüsse des Management‑Boards und des Aufsichtsrats sind künftig schriftlich zu protokollieren, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
- Die aktuelle Methode zur Berechnung von Einsparungen bei Einkaufspreisen ist unzuverlässig; bis 2023 soll eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage entwickelt werden.
- Der Marketing‑Aufwand der BBG soll einer Kosten‑Nutzen‑Analyse unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die Ausgaben durch zusätzliche Einsparungen oder Marktanteilsgewinne gedeckt sind.
- Durch eine Gesetzesänderung des BBG‑Gesetzes (z. B. § 4 Abs. 1) soll der Kundenkreis auf alle vom Bund finanzierten Rechtsträger ausgeweitet werden, um weitere Beschaffungsvorgänge zu bündeln.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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