Sicherheitsbericht zu österreichischen Eisenbahnkreuzungen 2017‑2021
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Sicherheit an 5 017 österreichischen Eisenbahnkreuzungen (2017‑2021) und stellte fest, dass weniger als die Hälfte der Kreuzungen überprüft wurde. Er empfiehlt, die Prüfungen zu forcieren, Lichtzeichenanlagen mit Schranken bei Risikokreuzungen vorzuschreiben, finanzielle Mittel über Zweckzuschüsse bereitzustellen und rechtliche Unsicherheiten bei nicht‑öffentlichen Kreuzungen zu beseitigen.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Bericht
Straßenverkehr
Schienentransport
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die verpflichtende, flächendeckende Überprüfung aller Eisenbahnkreuzungen soll bis August 2024 abgeschlossen sein; das Prüfungs‑ und Ausführungsfrist‑System der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 muss beschleunigt werden.
Bei Kreuzungen mit erhöhtem Unfallrisiko soll die Sicherungsart „Lichtzeichenanlage mit Schranken“ verpflichtend vorgeschrieben werden.
Die Länder Niederösterreich, Salzburg und Steiermark erhalten jährlich Zweckzuschüsse (insgesamt ca. 5,97 Mio. EUR) für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen; diese Mittel sollen gezielt für sicherheitsrelevante Maßnahmen eingesetzt werden.
Ein gesetzlich normierter Verteilungsschlüssel soll eingeführt werden, damit bei fehlenden Vereinbarungen die Kosten für Sicherungsanlagen eindeutig zwischen Eisenbahnunternehmen und Trägern der Straßenbaulast aufgeteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.