Schulbetrieb während der COVID‑19‑Pandemie – Rechnungshof‑Prüfung
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Bericht des Rechnungshofs untersucht das Krisenmanagement des Bildungsministeriums während COVID‑19, prüft Tests, Beschaffungen, IT‑Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und weist erhebliche Planungs‑ und Dokumentationsmängel auf.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Bericht
Bildung
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Das Bildungsministerium koordinierte Maßnahmen häufig ohne nachweisliche Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, obwohl das Epidemiegesetz eine Einvernehmung vorsieht.
Im Januar 2021 verlängerte das Bildungsministerium die Rahmenvereinbarung für Antigen‑Tests um 50 % nach § 365 Abs. 3, ohne ausreichende Bedarfsplanung.
Mehrere Vergabeverfahren beriefen sich auf die Ausnahme „Schutz wesentlicher Interessen“, obwohl das Justizministerium diese Ausnahme als nicht anwendbar einstufte.
Für Antigen‑Selbsttests gab es erst ab Januar 2022 eine gesetzliche Grundlage (§ 81 Abs. 4 MPG); davor fehlte jede Rechtsgrundlage für die Selbstanwendung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.