Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz zeigt, wie im September 2023 Mittel aus dem COVID‑19‑Fonds eingesetzt wurden, um Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten durch Schutzausrüstung, Tests und Impfungen betriebsfähig zu halten.einfache Mehrheit XXVII 12.03.2024
Bericht
Gesundheit
Bürgerliches Recht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im September 2023 wurden insgesamt 8 247,42 € aus dem COVID‑19‑Fonds ausgezahlt, um den Betrieb von Gerichten und Justizvollzugsanstalten zu sichern.
- Die Ausgaben deckten vor allem Kosten für Reinigung, Tests, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel.
- Für das gesamte Jahr 2023 wurden 4,5 Mio. € für COVID‑19‑Maßnahmen in der Justiz bereitgestellt – 2,699 Mio. € für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € für Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Im Berichtszeitraum erfolgten keine zentralen Beschaffungen; die Mittel wurden dezentral von den jeweiligen Einrichtungen verwendet.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.