Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen finanzierte. Die Maßnahmen ermöglichten bezahlte Freistellung bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bzw. in körpernahen Berufen, wobei die Kosten vom Bund erstattet wurden.einfache Mehrheit XXVII 08.11.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen, bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen.
- Die Erstattung an Arbeitgeber richtet sich nach der jeweiligen SBZ‑Phase: von einem Drittel bis zu 100 % des fortgezahlten Entgelts, gedeckelt an der monatlichen ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen konnten von März 2020 bis Juni 2022 bis zur 14. Schwangerschaftswoche bezahlte Freistellung erhalten; die Kosten wurden vom Bund an die Krankenkassen erstattet.
- Insgesamt wurden rund 117 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für SBZ (ca. 50 Mio.) und die Sonderfreistellung Schwangere (ca. 68 Mio.) bereitgestellt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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