Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für die Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung schwangerer Beschäftigter bereitstellte, um Betreuungspflichten während der Pandemie zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 07.12.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, bei geschlossenen Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen, um die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen.
- Arbeitgeber*innen erhalten für das während der SBZ weitergezahlte Entgelt eine Erstattung vom Bund, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Entgelts liegt.
- Die Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen galt von 01.01.2020 bis 30.06.2022 für Tätigkeiten mit Körperkontakt; danach nur noch für bereits Schwangere zum 01.07.2022.
- Arbeitgeber*innen erhalten für die Fortzahlung des Entgelts bei schwangerer Freistellung eine Kostenrückerstattung über die Krankenkassen (ÖGK, BVAEB) bis zur Höchstbeitragsgrundlage.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.