Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II in Ohlsdorf und kritisierte die unzureichende Umwelt‑ und Wald‑Abwägung, fehlende Ersatzaufforstungsflächen sowie die mangelhafte Legitimation des Rodungswerbers. Er empfahl strengere regionale Raumplanung, transparente Gutachterverfahren und klare Nachbesserungsklauseln bei Liegenschaftsverkäufen.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Wirtschaft
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II umfasst 18,81 ha und wurde zwischen 2017 und 2022 schrittweise umgewidmet.
- Die Rodungsbewilligung (Okt 2021) wurde erteilt, obwohl die notwendige Antragslegitimation des Privatunternehmens nicht nachgewiesen war.
- Bei der Rodung fehlten 23 % der gesetzlich geforderten Ersatzaufforstungsflächen; weitere 36 % waren hinsichtlich ihrer Eignung unklar.
- Die Bezirkshauptmannschaft setzte eine Bankgarantie von 700.000 EUR ein, um die fehlenden Ersatzaufforstungsflächen abzusichern – ein Vorgehen, das nicht dem Rodungserlass entspricht.
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