Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für die Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen bereitgestellt wurden, um Betreuungspflichten und Gesundheitsschutz während der Pandemie zu gewährleisten.einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber erhalten für das während der SBZ fortgezahlte Entgelt eine Rückerstattung vom Bund; die Höhe variiert je nach Phase (ein Drittel bis 100 % des Entgelts) und ist auf die ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
- Die Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen galt von März 2020 bis Juni 2022; Arbeitgeber zahlten das Entgelt weiter und erhielten Ersatz vom Bund über die Krankenkassen.
- Aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds wurden insgesamt rund 117 Millionen Euro für die beiden Programme bereitgestellt (ca. 50 Mio. € für SBZ und ca. 67,5 Mio. € für Schwangere).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.