Zusammenfassung
Der Bericht des Innenministeriums erklärt, dass 559 135,31 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2023 verwendet wurden, um rückwirkend pauschalierte Nebengebühren an Bedienstete zu zahlen.einfache Mehrheit XXVII 31.01.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Das Bundesministerium für Inneres beantragte 559 135,31 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds, um die Nachzahlung pauschalierter Nebengebühren an betroffene Bedienstete zu finanzieren.
- Die Nachzahlung wurde nötig, weil ein Verwaltungsgerichtshof‑Urteil die rückwirkende Zahlung der zuvor eingestellten Nebengebühren anordnete.
- Im Haushaltsjahr 2023 standen im Bundesverwaltungsamt keine eigenen Mittel aus dem COVID‑19‑Fonds zur Verfügung, weshalb ein Sonderantrag gestellt wurde.
- Für das Haushaltsjahr 2024 sind keine weiteren Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds vorgesehen, sodass die Nutzung des Fonds für diese Maßnahme endet.
Dokumente (PDFs)
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