Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Eltern, pflegenden Angehörigen und schwangeren Beschäftigten bezahlte Freistellungen ermöglichte und welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt wurden.einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen, bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen.
- Die Erstattung an Arbeitgeber erfolgt je nach Phase: in den Phasen 1‑2 ein Drittel, in Phase 3 die Hälfte und ab Phase 4 zu 100 % des fortgezahlten Entgelts.
- Für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen bestand von März 2020 bis Juni 2022 ein Anspruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung, wobei der Arbeitgeber die Kosten über die Krankenkassen erstattet bekam.
- Der Bund stellte insgesamt rund 118 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für die beiden Maßnahmen bereit (SBZ ca. 50 Mio. €, Schwangeren‑Freistellung ca. 68 Mio. €).
Dokumente (PDFs)
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