Resozialisierung im österreichischen Strafvollzug – Bericht des Rechnungshofes 2024
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisiert die unzureichende Tagesstruktur, Personalmangel und schwankende Beschäftigungsquoten im österreichischen Strafvollzug und fordert einheitliche Standards, mehr Personal und neue Kennzahlen zur Messung von Rückfallrisiken.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Bericht
Strafrecht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Das Strafvollzugsgesetz (StVG) legt das Ziel fest, Häftlinge zur rechtschaffenen Lebensführung zu befähigen.
Vollzugslockerungen (z. B. Ausgänge, Freigang) sollen die Vorbereitung auf das Leben nach der Haft unterstützen.
Der Vollzugsplan muss individuell erstellt werden und die wichtigsten Resozialisierungsmaßnahmen festlegen.
Bedingte Entlassungen können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. geringe Rückfallwahrscheinlichkeit) gewährt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.