Follow‑up‑Prüfung zum Straf‑ und Maßnahmenvollzug 2023
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung von 15 Empfehlungen zum Straf‑ und Maßnahmenvollzug. Während einige Fortschritte erzielt wurden (z. B. IT‑Cockpit, mehr Frauen in der Justizwache), blieben zentrale Probleme wie überfüllte Haftanstalten, Fachkräftemangel und fehlende Gesamtstrategie bestehen.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Bericht
Strafrecht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die Zahl der Personen im Maßnahmenvollzug (nach § 21 Abs. 1 StGB) ist von 571 (2019) auf 721 (2023) gestiegen, wodurch die Belastung der Justizanstalten weiter zunahm.
Für zurechnungsfähige Straftäter (§ 21 Abs. 2 StGB) wurden in den Justizanstalten Garsten, Graz‑Karlau und Stein spezielle Departments eingerichtet, die das Abstandsgebot erfüllen.
Das IT‑Steuerungsmodul „Cockpit“ wurde seit Januar 2020 in Echtbetrieb genommen und liefert rund 70 Kennzahlen für die Steuerung des Straf‑ und Maßnahmenvollzugs.
Die Vollzugsordnung von 1995 soll durch eine zeitgemäße Regelung ersetzt werden, um die Vielzahl an Einzelerlassen zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.