Zusammenfassung
Der Bericht bewertet das österreichische Einlagensicherungssystem, das seit 2019 aus drei Institutionen besteht und Einlagen bis 100 000 EUR schützt. Vier Sicherungsfälle 2020‑2022 wurden erfolgreich abgewickelt, jedoch kritisiert der Rechnungshof fehlende Aufsichtsrichtlinien und schlägt Verbesserungen vor.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Finanzwesen
Haushaltskontrolle
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
- Das Einlagensicherungssystem besteht seit 2019 aus drei Institutionen (ESA, S‑Haftung und ÖRS) und deckt Einlagen bis zu 100 000 EUR pro Kunde und Bank ab.
- Zwischen 2020 und 2022 traten vier Sicherungsfälle auf; die Auszahlungen wurden innerhalb von sieben Arbeitstagen geleistet, finanziert aus Einlagensicherungsfonds, Sonderbeiträgen und im Notfall durch Überlauf.
- Die Aufsicht liegt primär bei der FMA; die OeNB führt Vor‑Ort‑Prüfungen durch. Es fehlt jedoch eine verbindliche Richtlinie für Fit‑&‑Proper‑Prüfungen und ein "lessons‑learned"‑Prozess.
- Die Zielausstattung des Einlagensicherungsfonds (0,8 % der gedeckten Einlagen) soll bis zum 3. Juli 2024 erreicht sein (ca. 2,082 Mrd. EUR). Ende 2022 lag das Fondsvolumen bei 1,613 Mrd. EUR.
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Relevante Medienberichte
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