Bericht zum PCSC‑Abkommen: Fingerabdruck‑Austausch Österreich‑USA (2019‑2020)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt das 2012 geschlossene PCSC‑Abkommen zwischen Österreich und den USA, das seit 2013 den automatisierten Austausch von Fingerabdrücken ermöglicht. Der operative Betrieb startete 2017, hat zur Aufklärung von Straftaten beigetragen und wird von Datenschutzbehörden überwacht.
einfache Mehrheit XXVII 01.10.2020
Bericht
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

In Kraft ab 04.05.2012
  • Das PCSC‑Abkommen ist seit dem 4. Mai 2012 in Kraft, wobei die Artikel 7‑9 zum automatisierten DNA‑Abruf ausgenommen sind.
  • Durch die Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2013 wurden nationale Kontaktstellen (Bundesministerium für Inneres, BKA usw.) benannt und technische Limits festgelegt: maximal 100 Fingerabdruck‑ und 40 Tatortspuren‑Abfragen pro Tag und Partei.
  • Der operative Betrieb des automatisierten Fingerabdruck‑Austauschs begann am 25. Oktober 2017 und hat seitdem zahlreiche Täter mit falschen Identitätsdaten sowie Personen mit internationalen Haftbefehlen identifiziert.
  • Die Datenschutzbehörde (Österreich) und US‑Behörden (Department of Homeland Security, Department of Justice) überwachen die Datenübermittlung; es liegen keine Beschwerden über missbräuchliche Nutzung vor.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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