Rechnungshof‑Bericht zu Maßnahmen gegen Energiearmut (2018‑2019)
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Maßnahmen gegen Energiearmut in Strom und Erdgas bei vier Versorgern sowie beim Bundesministerium. Er stellte fest, dass bestehende Schutzinstrumente zwar vorhanden sind, aber meist allen Kunden zugutekommen und nicht gezielt auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet sind. Der Bericht fordert eine klare Definition von Energiearmut, messbare Ziele und die Evaluation aller Maßnahmen.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Bericht
Energie
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof prüfte von November 2018 bis Mai 2019 die bestehenden Maßnahmen gegen Energiearmut in Strom und Erdgas für vier Versorger und das Bundesministerium.
Die Grundversorgung stellt sicher, dass Kunden trotz Zahlungsrückständen mit Strom bzw. Gas beliefert werden – jedoch ist der Grundversorgungstarif meist teurer als der günstigste Tarif des Versorgers.
Energieeffizienz‑Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte erhalten einen Bonus‑Faktor von 1,5, aber die gemeldeten Einsparungen betragen nur etwa 2,4 % aller Energie‑Effizienz‑Ergebnisse.
Die Ökostrombefreiung entlastet im Jahr 2016 rund 80 € pro Haushalt, jedoch sinkt die Entlastungsquote bei steigenden Strompreisen, sodass die Maßnahme nur begrenzt wirksam ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.