Rechnungshof‑Bericht zur E‑Mobilitätsförderung 2012‑2017
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die E‑Mobilitätsförderung von 2012 bis 2017 und stellte fest, dass die gesetzten Zielzahlen bei weitem verfehlt wurden. Er kritisierte fehlende Messgrößen, unzureichende Daten zu Ladestationen und die komplexe Förderstruktur.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Bericht
Umwelt
Verkehr
Haushaltskontrolle
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Im geprüften Zeitraum flossen rund 97 Mio. € in die E‑Mobilitätsförderung, davon etwa 57 % aus dem Klima‑ und Energiefonds, 31 % aus dem BMVIT und 12 % aus dem BMLFUW.
Die Zielvorgabe von 250 000 E‑Fahrzeugen bis 2020 wurde mit nur rund 40.200 Fahrzeugen im Jahr 2019 deutlich verfehlt, das entspricht einem Anteil von weniger als 1 % am Gesamt‑PKW‑Bestand.
Die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestellen sind derzeit nicht verpflichtet, Echtzeit‑Informationen (Verfügbarkeit, Preis, Ladeleistung) an das E‑Control‑Verzeichnis zu melden; der Rechnungshof fordert eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Der Bericht empfiehlt, quantifizierte Zielwerte für die Zahl emissionsfreier Neuzulassungen bis 2030 festzulegen und einheitliche Förderbedingungen zu schaffen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen besser zu steuern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.