Zusammenfassung
Der siebte Regierungsbericht (2017‑2019) gibt einen Überblick über internationale Haftungsabkommen für Atomschäden und deren Obergrenzen. Er zeigt, dass seit 2016 keine neuen Instrumente entstanden sind und dass einige EU‑Staaten das Protokoll von 1997 noch nicht ratifiziert haben.einfache Mehrheit XXVII 19.10.2021
Bericht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Der Bericht listet die wichtigsten internationalen Haftungsabkommen und deren jeweiligen Höchstbeträge für Atomschäden auf.
- Seit dem letzten Bericht 2016 wurden keine neuen internationalen Haftungsinstrumente geschaffen.
- Auf EU‑Ebene haben nur einige Mitgliedstaaten das Protokoll von 1997 ratifiziert; andere, darunter Bulgarien und Ungarn, haben dies noch nicht getan.
- Die Europäische Kommission hat seit 2014 mehrfach Vorschläge zur nuklearen Haftung angekündigt, aber bislang keinen konkreten Gesetzesvorschlag vorgelegt.
Dokumente (PDFs)
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