Follow‑up‑Prüfung der Umsetzung von RH‑Empfehlungen zur Krankenanstaltenplanung
abgestimmt am
14.10.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, inwiefern das Gesundheitsministerium die 11 Empfehlungen zur Krankenanstaltenplanung aus seinem Vorbericht umgesetzt hat – nur zwei wurden vollständig, drei teilweise und sechs gar nicht umgesetzt.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof fordert ein verbindliches Rechtswerk, das die Gesamtverantwortung für die Krankenanstaltenplanung klar dem Bund oder den Ländern zuordnet.
Die Versorgungsmatrix des ÖSG soll die Salden von inländischen Gastpatienten auch auf Ebene der Versorgungsregion ausweisen, um die tatsächliche Belastung besser zu erfassen.
Ein Standardverfahren zur Ermittlung des fachrichtungsspezifischen Bettenbedarfs soll entwickelt und im geplanten ÖSG‑Methodenband veröffentlicht werden.
Ein Monitoring‑System, das die Angemessenheit von Versorgungsangeboten und Leistungsdichte auf Ebene der Versorgungsregion prüft, soll eingerichtet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.